Vernehmlassungsbericht Via sicura

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UVEK konkretisiert Massnahmenpaket - Vorbehalte TCS

Der Bundesrat intensiviert die Anstrengungen zur Erhöhung der Sicherheit auf den Schweizer Strassen. Das UVEK wird das Programm Via sicura weiter konkretisieren und dem Parlament bis Ende Jahr eine Botschaft vorlegen. Mit einer Reihe von Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird auch die Prävention verstärkt. Diese Massnahmen müssen ohne zusätzliche Einnahmen umgesetzt werden können. Die Weiterbildungspflicht für alle Autofahrerinnen und -fahrer ist nicht mehr Teil von Via sicura.
Via sicura
Der TCS lehnt Massnahmen, die die freie Wahl des Verkehrsmittels einschränken und in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, ab.

Die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr ist in den letzten Jahren zwar stetig zurückgegangen. Dennoch starben im Durchschnitt noch immer 480 Menschen pro Jahr durch Unfälle, 5600 Menschen erlitten schwere Verletzungen.

Der Bundesrat will die Zahl der Opfer in den nächsten Jahren noch einmal markant senken. Das UVEK wird deshalb das Massnahmenpaket Via sicura in den nächsten Monaten weiter konkretisieren und bis Ende 2010 eine Botschaft zuhanden des Parlamentes ausarbeiten (→ s. auch Bericht NZZ Online).


Massnahmenpaket

Das Massnahmenpaket wird den Schwerpunkt auf die bessere Durchsetzung der bestehenden Regeln und Standards und nicht auf die Schaffung neuer Vorschriften legen. Für viele Massnahmen sind Gesetzesanpassungen nötig. Sie verteilen sich auf die folgenden Gruppen:

  • Präventive Massnahmen
    Z.B. Alkoholverbot für Neulenkende sowie Lastwagen- und Busfahrer, Mindestalter 7 Jahre für Rad Fahrende auf der Strasse, Helmtragpflicht für Rad Fahrende bis 14 Jahre, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag
  • Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln
    Z.B. Verbot kommerzieller Warnungen vor Verkehrskontrollen, Befristung des Führerausweises
  • Repressive Massnahmen
    Z.B. Fahrzeugeinziehung bei schweren Verkehrsvergehen, obligatorische Fahreignungsbeurteilung beim Verdacht fehlender Fahreignung
  • Verfahrensrechtliche Massnahmen
    Z.B. der Halter eines Wagens haftet für Ordnungsbussen, Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe
  • Infrastrukturmassnahmen
    Z.B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen, Strassenbauprojekte müssen durch Sicherheitsbeauftragte auf ihre Verkehrssicherheitsdefizite hin überprüft werden (,road safety audit"), Analyse und Auswertung von Unfällen mit Getöteten und Schwerverletzten
  • Massnahmen zur Qualitätssicherung
    Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen
  • Massnahmen zur Unfallstatistik
    Exakte visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur präziseren Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen, Auswertung der Unfalldaten der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer

Die genannten Massnahmen sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen (→ Anm.: In Bezug auf den TCS s. unten). Andere dagegen wurden mehrheitlich abgelehnt und sind deshalb nicht mehr Teil von Via sicura. Verworfen wurden insbesondere die Erhöhung des Zuschlags auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie sowie die Zweckbindung der Bussengelder.

Dies zeigt, dass keine Bereitschaft dafür besteht, die Verkehrssicherheit mit neuen Abgaben zu finanzieren. Via sicura muss deshalb ohne zusätzliche Einnahmen umgesetzt werden.

Abgelehnt wurden auch die Einführung eines generellen Weiterbildungsobligatoriums (ein Tag Weiterbildung alle zehn Jahre), die Schaffung von Verkehrsgerichten oder auch die Festlegung von tieferen Promillegrenzwerten für die Lenkerinnen und Lenker von Lieferwagen. Die Sicherheit auf den Strassen kann aber auch ohne diese Massnahmen erheblich verbessert werden.

Quelle: UVEK



TCS Schweiz: Wichtige Vorbehalte

Der TCS hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens detailliert und differenziert Stellung genommen (→ Vernehmlassungsantwort TCS Schweiz).

Bei den Massnahmen fordert der TCS, dass diese die freie Wahl des Verkehrsmittels und die Eigenverantwortung nicht beschränken dürfen und zur Verbesserung der Infrastruktur und des Verhaltens aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beitragen müssen. Schwer umsetzbare und extreme Massnahmen, die nicht akzeptiert werden und auch nicht kontrolliert werden können, müssen weggelassen oder vertieft geprüft werden.

Der Zentralverband TCS hat deshalb zahlreiche der oben skizzierten Massnahmen entweder ganz abgelehnt oder wichtige Vorbehalte dazu angebracht (→ Faktenblatt TCS zu Via sicura).


Haltung TCS Sektion Schwyz

Der TCS Sektion Schwyz trägt die Stellungnahme des Zentralverbandes mit und wird sich - im Rahmen seiner Möglichkeiten - auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass keine Massnahmen beschlossen werden, welche die freie Wahl des Verkehrsmittels und die Persönlichkeitsrechte (technische Überwachungsmassnahmen!) einschränken.

Hingegen unterstützt auch der TCS Sektion Schwyz alle Massnahmen, die nachweislich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen und den Persönlichkeitsrechten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Rechnung tragen.


 

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