Verbandsbeschwerderecht
Das Beschwerderecht von Umweltverbänden muss eingeschränkt und neu umschrieben werden, damit diese Interessengruppen nicht die Aufgaben gewählter Behörden übernehmen können.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Beschwerderecht haben teilweise Formen angenommen, welche nicht mehr dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Heute besitzen die beschwerdeberechtigten Verbände bei publikumsstarken Bauvorhaben praktisch über ein Vetorecht und entscheiden damit anstelle der demokratisch gewählten Behörden oder des Souveräns über ein Projekt. Keine Organisation sollte aber gegen ein zonenkonformes Projekt Einsprache erheben können. Heisst das Volk einen neuen Zonenplan gut, müssen Bauten erstellt werden können, welche den Bestimmungen genügen.
Die Verfahren sind zu verkürzen und berechenbarer zu gestalten, denn der Missbrauch des Verbandsbeschwerderechts löst hohe Kosten aus. Die schweizerische Umweltpolitik ist allzu sehr auf rechtliche Überlegungen ausgerichtet und gewichtet wirtschaftliche und soziale Belange nicht ausreichend. Viele Vorhaben werden verzögert und behindert, vor allem wenn sie zu einem grösseren Verkehrsaufkommen führen.
Quelle: TCS Schweiz












