Wirkungslose Tempolimiten im Kampf gegen den Feinstaub
Mit Kanonen auf Spatzen schiessen
Die BPUK (Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz) hat zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung ein Massnahmenpaket beschlossen. Unter anderem soll im Rahmen der Interventionsstufe 1 und 2 bei einer Inversionslage von mehr als drei Tagen und bei einer Überschreitung der Belastung von 100 mg/m3 auf Autobahnen die Geschwindigkeit generell auf 80 km/h beschränkt werden: Eine Massnahme mit vielen Nebenwirkungen, aber ohne messbare Wirkung.
Die als Feinstaub oder PM10 bezeichneten Partikel mit einem Durchmesser von weniger als zehn Tausendstel Millimeter stammen zu je etwa einem Drittel aus Land- und Forstwirtschaft, aus Industrie und Gewerbe sowie aus dem Verkehr. Das heisst, lediglich für 19 Prozent aller PM10-Emissionen – inklusive Güterverkehr – ist die Strasse verantwortlich. Zwei Drittel davon entfallen auf Pneuabrieb und Aufwirbelung, der Rest auf Auspuffanlagen.
Dessen ungeachtet, will die BPUK mit 80 km/h auf Autobahnen der Feinstaubbelastung entgegentreten. Die BPUK ist sich zwar bewusst, dass diese Massnahme nur geringen Einfluss auf die Belastung hat. Wirkung zeigt die Massnahme nur bei Diesel-PW ohne Partikelfilter (ca. 1,7 %); selbst hier ist die Höhe der Reduktion nicht ausgewiesen. Lastwagen, die nur 80 km/h fahren, werden davon ohnehin nicht betroffen. Der Russausstoss von Benzinmotoren (ca. 0,5 %) wird durch die Temporeduktion nicht verringert.
Inwiefern die Aufwirbelung bei geringerem Tempo abnimmt, ist unklar. Die BPUK gesteht auch ohne weiteres ein, dass die Tempobeschränkungen auf Autobahnen vor allem als kurzfristige regionale Massnahme der Bevölkerung die Dringlichkeit aufzeigen soll, mit persönlichem Verzicht zur Vermeidung einer weiteren Verschärfung beizutragen.
Gewisse Kantone wollen die Wirkung der Temporeduktion mit Messungen an den Autobahnen rechtfertigen. Interessanterweise ergaben die Messungen an den Autobahnen in Erstfeld und Schwyz im Februar 2006 trotz der Temporeduktion eine Zunahme der Feinstaubbelastung.
Die Messungen können somit keinen Beweise für eine Wirkung der Massnahme erbringen. Die Messungen können auch nicht darlegen, wie viele Fahrzeuge aufgrund der Massnahme statt die sichere Autobahn die Hauptstrasse durch unsere Dörfer benützen und dort eine höhere Belastung und vor allem ein höheres Unfallrisiko bringen. Die Messungen vermögen auch nichts über die Staus und Verzögerungen zu sagen.
Der TCS begrüsst grundsätzlich die Bekämpfung der Schadstoffentwicklung an der Quelle. Der TCS unterstützt auch die Festlegung von Maximalwerten, die ein Dieselmotor noch ausstossen darf (die Einführung eines Partikelgrenzwertes von 5 mg/km wäre ab 1.1.2008 machbar). Eine Partikelfilterpflicht für Altwagen, Baumaschinen und landwirtschaftlichen Motoren ist technisch nicht einfach und bringt nur unbedeutenden Nutzen.
Der TCS bedauert hingegen Massnahmen, die viel schaden und wenig nützen, und dazu gehört die Tempobeschränkung auf der Autobahn.












