Führerausweis auf Probe

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Rote Karte des Bundesgerichts für einen jungen Solothurner

Nachdem ihm wegen eines Selbstunfalls der Führerausweis auf Probe und der Lernfahrausweis für zwei Monate entzogen worden waren, verursachte ein junger Solothurner wenig später einen weiteren Selbstunfall. Die Folge: Der Ausweis auf Probe wurde annulliert.
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Bundesgericht weist Beschwerde eines jungen Solothurners ab.

Nachdem ihm wegen eines Selbstunfalls der Führerausweis auf Probe und der Lernfahrausweis für zwei Monate entzogen worden waren, verursachte er wenig später einen weiteren Selbstunfall. Als Folge wurde der Ausweis auf Probe annulliert.

Dagegen erhob der junge Mann zunächst beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn Beschwerde. Als das Gericht diese abwies, zog er den Entscheid ans Bundesgericht weiter und stellte den Antrag, der Führerausweis auf Probe sei ihm nur für einen Monat zu entziehen.


Verkehrspsychologisches Gutachten nötig

Das Bundesgericht hat die Beschwerde laut dem am Freitag veröffentlichten Urteil jedoch abgewiesen und die Entscheide der Vorinstanzen gestützt. Einen neuen Führerausweis auf Probe kann der junge Mann erst beantragen, wenn ihm ein verkehrspsychologisches Gutachten Fahreignung attestiert.

Beim ersten Selbstunfall im Februar 2008 hatte der Solothurner die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Das Verhalten des Lenkers wurde damals als mittelschwerer Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) eingestuft.

Beim zweiten Unfall im Oktober desselben Jahres kollidierte der junge Mann mit einem Brückengeländer, was als leichte Widerhandlung gegen das SVG beurteilt wurde. Trotzdem wurde der Führerausweis auf Probe annulliert.


Lenker hat andere gefährdet

In seiner Beschwerde argumentierte der Mann mit dem Hinweis, dass ihm der Ausweisentzug erspart geblieben wäre, hätte der erste Unfall als leicht und der zweite als mittelschwer gegolten (und nicht umgekehrt). Dieser Auslegung mochten die Bundesrichter aber nicht folgen.

Es sei die ausdrückliche Absicht des Gesetzgebers gewesen, die Inhaber eines Führerausweises auf Probe nach einem ersten Ausweisentzug zu besonderer Vorsicht anzuhalten. Im Übrigen sei der zweite Unfall nicht als leicht zu qualifizieren, da das Auto stark beschädigt wurde und der Lenker andere Verkehrsteilnehmer hätte gefährden können.

Der Führerausweis auf Probe ist im Dezember 2005 eingeführt worden. Neulenker müssen sich demnach während einer dreijährigen Probezeit in der Fahrpraxis bewähren, bevor ihnen der unbefristete Ausweis definitiv erteilt wird.

Quelle: NZZ Online

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