Hohe Busse für leeren Tank
Auto mit leerem Tank ist nicht betriebssicher
Das Bundesgericht hat die Busse von 300 Franken für einen Autofahrer bestätigt, der mit leerem Tank auf der Autobahn stehen geblieben war. Laut dem höchstrichterlichen Urteil muss ein ungenügend betanktes Fahrzeug als «nicht betriebssicher» gelten.
Der Automobilist war mit seinem Wagen an einem Novemberabend 2008 auf der Autobahn von Basel Richtung Zürich gefahren. Bei Eiken AG blieb sein Fahrzeug mit leerem Tank auf der Fahrbahn stehen, da an dieser Stelle wegen Bauarbeiten kein Pannenstreifen vorhanden war.
Das Aagauer Obergericht büsste den Autolenker ein Jahr später wegen «Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs» zu 300 Franken Busse. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen.
Blick auf Anzeige genügt
Laut dem Urteil ist genügend Treibstoff von grosser Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Fehlendes Benzin schränke nicht nur den ordnungsgemässen Betrieb des Fahrzeugs ein, sondern bringe es in aller Regel auch innert kurzer Zeit zum Erliegen.
Es seien ohne weiteres Situationen denkbar, in denen mangels Benzin die Verkehrsregeln nicht mehr befolgt werden könnten. Die Sorge um genügend Treibstoff gehöre zur Unterhaltspflicht. Diese Aufgabe könne mit einem Blick auf die Treibstoffanzeige erfüllt werden.
Strafbar auch ohne Zwischenfall
Wer dies nicht tue und mit einem nur ungenügend betankten Wagen unterwegs sei, schaffe eine zumindest abstrakte Gefahr. Dies sei als Übertretung strafbar, unabhängig davon, ob tatsächlich überhaupt eine Verkehrsregel verletzt worden sei.
Keine Rolle spielt es laut Bundesgericht im Übrigen, dass das Gesetz keine explizite Vorschrift zum Betanken enthält. Regeln zum Befestigen der Räder würden ebenso fehlen, trotzdem müssten sie so angeschraubt sein, dass sie während der Fahrt nicht abfallen würden.
Quelle: sda







Bundesgerichtsurteil im Wortlaut




