Vereiste Autoscheiben
Ausweisentzug wegen vereister Scheibe
Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 16.01.2009 die Verurteilung eines Gucklochfahrers durch das Schaffhauser Obergericht bestätigt. Der Autofahrer hatte die Verkehrsregeln an einem Februarmorgen 2006 grob verletzt, indem er zum Fahren nur ein Guckloch auf der vereisten Frontscheibe seines Auto freigekratzt hatte.
Der Autofahrer war am 2. Februar 2006 von der Schaffhauser Polizei angehalten worden. Die Frontscheibe seines Autos war mit einer Eisschicht bedeckt. Nur auf Augenhöhe hatte er ein Guckloch von rund 15 x 25 Zentimeter Grösse freigekratzt. Die Seitenscheiben waren ebenfalls vereist.
Das Schaffhauser Obergericht sprach ihn dafür 2008 der groben Verkehrsregelverletzung aufgrund des Führens eines nicht betriebssicheren Autos schuldig. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken und 400 Franken Busse. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid bestätigt und die Beschwerde des Autofahrers abgewiesen: Wer nur mit einem Guckloch Auto fährt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer und handelt deshalb grobfahrlässig.
Gefestigte Gerichtspraxis
Das Bundesgericht hat bereits in mehreren Entscheiden festgehalten, dass das Fahren mit vereisten Scheiben nicht nur als leichter Fall einer Verkehrswiderhandlung sondern mindestens als mittelschwerer Fall zu beurteilen ist. Damit steht fest, dass Autofahrer, die bei vereisten oder verschneiten Autoscheiben nur ein Guckloch kratzen mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat zu rechnen haben.
Gemäss Artikel 57 Absatz 2 der Verkehrsregelnverordnung müssen Scheiben und Rückspiegel sauber gehalten werden. Artikel 71 Absatz 4 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge verlangt, dass Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, eine klare, verzerrungsfreie Sicht gestatten. Ist dies nicht der Fall, gilt das Fahrzeug als nicht betriebssicher im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes.
Wer auch bei Schnee und Eis für rundum klare Sicht sorgt, erspart sich eine Menge Ärger und Kosten (→ TCS-Tipps für die Scheibenenteisung).
«Gucklochfahren» ist gefährlich und teuer
Eine Anzeige wegen schlechter Sicht hat in der Regel eine Busse von mindestens 200 Franken zur Folge.
Im Administrativverfahren wird das ungenügende Enteisen der Scheibe als «mittelschwere Widerhandlung» qualifiziert. Dies führt zwingend zu einem Ausweisentzug von mindestens einem Monat. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand vorbelastet ist oder einen guten automobilistischen Leumund hat. Die Mindestentzugsdauer von einem Monat darf bei «mittelschweren Widerhandlungen» auch bei ungetrübtem automobilistischem Leumund nicht unterschritten werden.
Auf Grund der aktuellen Rechtssprechung ist davon auszugehen, dass eine «mittelschwere Widerhandlung» immer dann angenommen wird, wenn jemand etwa mit einer auf einer Fläche von 20 auf 30 cm frei gekratzten Windschutzscheibe fährt. Ein «schweres» Vergehen wäre dann ein völliger Verzicht auf das Enteisen, ein unverantwortliches Vorgehen, das mit einem Entzug von drei Monaten sanktioniert wird.
Rückfällige werden überdies voll vom unerbittlichen Kaskadensystem getroffen: Wem in den vergangenen 2 Jahren der Ausweis bereits wegen einer schweren oder mittelschweren Widerhandlung entzogen wurde, droht ein Entzug von vier Monaten.
Schliesslich können die Versicherer aufgrund der grobfahrlässigen Schadensverursachung die Leistungen aus der Kaskoversicherung kürzen und auf den Unfallverursacher Rückgriff nehmen.
Trotz Morgenstress lieber kurz ein wenig frieren!Mangelnde Sicht kann zu sehr schweren Verkehrsunfällen mit tragischen Folgen führen. Der TCS Sektion Schwyz appelliert deshalb an die Vernunft aller Autofahrerinnen und Autofahrer. Auch wenn man in der kalten Jahreszeit gerade morgens oft im Stress ist, sollte man die Mühe auf sich nehmen und vereiste Autoscheiben vor dem Start erst einmal gründlich freikratzen. Auch die Lichter und die Seitenspiegel müssen frei sein. Ebenso sollten das Autodach und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Denn beim Fahren oder Bremsen kann Schnee auf die Windschutzscheibe rutschen und dem Fahrer die Sicht nehmen. |








TCS-Tipps für die Scheibenenteisung 





Kommentare
danke polizei sehr nett