Navigationssysteme als Radarwarngeräte
Verwendung eines GPS-Geräts als Radarwarngerät ist illegal
Ein Navigationsgerät gehört heute schon fast zur Standardausrüstung eines Neufahrzeuges. Und wer kein fest installiertes Navigationsgerät im Auto hat, kann für wenig Geld ein mobiles Gerät kaufen oder das Auto nachrüsten lassen.
Navigationsgeräte können aber nicht nur zur Zielführung verwendet, sondern auch als Radarwarngerät zweckentfremdt werden. An zahlreichen Orten im Internet lassen sich die Standorte der fix installierten Radargeräte herunterladen und als POI's (Points of Interest) ins Navigatiossystem übertragen.
In Verbindung mit dem Handy und einem entsprechenden Dienst (den man abonnieren muss), können sogar die Standorte der mobilen Radargeräte oder von mobilen allgemeinen Verkehrskontrollen ins Navigationsgerät übertragen werden.
- Jede Form davon ist in der Schweiz illegal.
Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist in in dieser Beziehung eindeutig:
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Art. 57b SVG: Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und Überlassen. Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher; der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung. |
Wer trotzdem ein derartiges Gerät verwendet, wird gemäss Artikel 99 SVG mit Busse bestraft. Das betreffende Gerät wird zudem eingezogen. Das Bundesgericht verfolgt hier eine strenge Praxis.
- siehe auch Urteilsbesprechung in der NZZ vom 17.12.2008












