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Doppelte Bestrafung bei Verkehrsdelikten

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Doppelspurigkeit soll ein Ende haben

Verkehrssünder werden bei schweren Delikten gleich mehrfach bestraft. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte sich dies nun aber ändern.
Menschenrechtsgerichtshof
Das Nebeneinander von Strafverfahren  und Administrativerfahren bei Verkehrsdelikten ist laut  Europäischem Menschenrechtsgerichtshof unzulässig.

Wer einen schweren Verkehrsregelverstoss begeht, etwa innerorts massiv zu schnell unterwegs ist oder mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt wird, hat bekanntlich nichts zu lachen.

Zuerst wird er mit dem Strafrichter konfrontiert, der eine hohe Busse, eine Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe ausspricht. Anschliessend kommt Post von der zuständigen Behörde des Wohnortkantons - üblicherweise das Strassenverkehrsamt -, die einen Entzug des Führerausweises anordnet.

Viele Autofahrer können nicht verstehen, dass sie sozusagen doppelt für dasselbe Verkehrsdelikt bestraft werden.

   

Verschneite Verkehrsschilder

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Keine Ausrede bei Verstössen

Schnee, wohin das Auge blickt... So schön die winterlichen Landschaften auch sind, für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt der Winter nicht nur schwierige Strassenverhältnisse, sondern auch zugeschneite Verkehrsschilder. Wie soll man sich verhalten, wenn ein Verkehrszeichen zwar sichtbar, aber nicht lesbar ist, weil es mit Schnee bedeckt ist?
zugeschneites Verkehrsschild
Auch zugeschneite Schilder müssen in den meisten Fällen beachtet werden.

Alle Verkehrsschilder müssen gemäss Artikel 103 Absatz 2 der Signalisationsverordnung so aufgestellt werden, dass sie rechtzeitig erkannt und nicht durch Hindernisse verdeckt werden.

Wenn ein Verkehrsschild zwar vorschriftsgemäss aufgestellt ist, aber zugeschneit oder von Ästen verdeckt ist, sodass es nicht mehr lesbar ist, kommt der Sichtbarkeitsgrundsatz zur Anwendung. Danach kann das Nichtbefolgen einer Vorschrift, die nicht sichtbar ist, grundsätzlich auch nicht bestraft werden.

   

Führerausweis auf Probe

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Rote Karte des Bundesgerichts für einen jungen Solothurner

Nachdem ihm wegen eines Selbstunfalls der Führerausweis auf Probe und der Lernfahrausweis für zwei Monate entzogen worden waren, verursachte ein junger Solothurner wenig später einen weiteren Selbstunfall. Die Folge: Der Ausweis auf Probe wurde annulliert.
fuehrerausweis
Bundesgericht weist Beschwerde eines jungen Solothurners ab.

Nachdem ihm wegen eines Selbstunfalls der Führerausweis auf Probe und der Lernfahrausweis für zwei Monate entzogen worden waren, verursachte er wenig später einen weiteren Selbstunfall. Als Folge wurde der Ausweis auf Probe annulliert.

Dagegen erhob der junge Mann zunächst beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn Beschwerde. Als das Gericht diese abwies, zog er den Entscheid ans Bundesgericht weiter und stellte den Antrag, der Führerausweis auf Probe sei ihm nur für einen Monat zu entziehen.

   

Tempo-30-Zonen

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Bundesgericht weist Beschwerde des TCS ab

Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt: Auch auf Haupt- und Durchgangsstrassen dürfen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Der TCS hatte gegen eine geplante Verkehrsmassnahme im Ortszentrum von Münsingen/BE Beschwerde erhoben und ist nun vor Bundegericht unterlegen.
Tempo 30
30er-Zonen sind laut Bundesgericht auch auf Hauptstrassen zulässig. (Bild: 20Minuten Online)

Tempo-30-Zonen sind auch auf Haupt- und Durchgangsstrassen zulässig. Das Bundesgericht hat die im Ortszentrum von Münsingen geplante Verkehrsmassnahme in einem Grundsatzurteil abgesegnet und die Beschwerde des TCS abgewiesen (→ Urteil im Wortlaut).

Durch das Ortszentrum von Münsingen rollen täglich bis zu 20 000 Fahrzeuge. Um den Verkehrsfluss vor allem auf der Achse Bern- Münsigen-Thun zu verbessern, soll die Bernstrasse teilweise in die Tempo-30-Zone miteinbezogen werden. Gegen den entsprechenden Bauentscheid des Kantons rekurrierte der TCS.

   

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