Mit Velo auf dem Fussgängerstreifen
Hat das Velo Vortritt?
Schieben oder fahren - wie verhalten sich Velofahrer am Fussgängerstreifen richtig? Und wer hat Vortritt?
Fussgänger haben auf dem Fussgängerstreifen stets Vortritt. Bei Velofahrern kommt es darauf an, ob das Velo geschoben wird, oder ob man über den Fussgängerstreifen fährt.
Wer sein Velo schiebt, hat wie ein Fussgänger Vortritt. Das gilt aber nicht, wenn man den Streifen auf dem Velo fahrend überquert.
Weil immer mehr Menschen Inline-Skates, Kick-Boards oder Mini-Trottinetts im Strassenverkehr nutzen, gibt es seit 2002 für diese so genannten «fahrzeugähnlichen Geräte» separate Verkehrsregeln.
Beim Überqueren eines Fussgängerstreifens werden die Benutzer dieser «fahrzeugähnlichen Geräte» beim Vortrittsrecht gewöhnlichen Fussgängern gleichgesetzt, d. h. sie haben Vortritt. Velos gelten aber nicht als solche «fahrzeugähnlichen Geräte» im Sinn des Gesetzes. Deshalb haben Radfahrer am Fussgängerstreifen nur mit geschobenem Velo Vortritt.
Wer über den Zebrastreifen fahren will, hat den Autos den Vortritt zu geben. Ausserdem dürfen keine Fussgänger behindert oder gar gefährdet werden.
Übrigens: «Trottinetteln» auf dem Velo gilt auch als Fahren – und nicht etwa als Schieben.
Quelle: Blick Online/TCS













