"Guckloch-Fahrer"

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Nicht nur ein Guckloch in die Frontscheibe kratzen

Viele Autofahrer, die ihr Auto auch während der Wintertage draussen parkieren müssen, befreien ihr Auto nur unzureichend von Schnee und Eis. Bloss ein Guckloch in die Scheibe zu kratzen reicht nicht! Auch im Winter gilt: Ist die freie Sicht nach allen Seiten nicht gegeben, gilt das Fahrzeug nicht als betriebssicher.
Wer im "Blindflug" unterwegs ist, gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer. (Bild: Stapo SG)
Wer im "Blindflug" unterwegs ist, gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer. (Bild: Stapo SG)

In der kalten Jahreszeit erhöht das Fahren mit vereisten Fensterscheiben und Schnee und Eis auf dem Fahrzeug die Unfallgefahr enorm. Wer aus Bequemlichkeit bloss ein Guckloch freikratzt, fährt quasi im Blindflug und gefährdet damit sich und andere Verkehrsteilnehmer (→ Guckloch-Fahrer verursacht Frontalkollision).

Insbesondere die hinteren Seitenscheiben werden beim Reinigen leider oftmals komplett vernachlässigt. Folge: Beim Abbiegen werden Fussgänger, insbesondere Schulkinder und Radfahrer, gar nicht oder zu spät gesehen.

Auch von Autodächern herabfallende Schneeladungen oder Eisplatten gefährden die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und können schlimme Unfälle verursachen. Deshalb sind auch die Motorhaube und das Autodach vor Antritt der Fahrt von Schnee und Eis zu befreien.

Wer sich diese Mühen sparen will, kann sein Auto auch mit einer Standheizung nachrüsten.


1 Monat Führerausweisentzug

Tipps

→ Stets (vor allem frühmorgens)  genügend Zeitreserven einplanen

→ Rundherum alle Autoscheiben gründlich freikratzen

→ Rückspiegel nicht vergessen!

→ Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker freiwischen

Motorhaube und Dach säubern

Gemäss Artikel 57 Absatz 2 der Verkehrsregelnverordnung müssen Scheiben und Rückspiegel sauber gehalten werden. Artikel 71 Absatz 4 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge verlangt, dass Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, eine klare, verzerrungsfreie Sicht gestatten. Ist dies nicht der Fall, gilt das Fahrzeug als nicht betriebssicher im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes.

Das Bundesgericht hat bereits in mehreren Entscheiden festgehalten, dass das Fahren mit vereisten Scheiben nicht nur als leichter Fall einer Verkehrswiderhandlung sondern mindestens als mittelschwerer Fall zu beurteilen ist. Damit steht fest, dass Autofahrer, die bei vereisten oder verschneiten Autoscheiben nur ein Guckloch kratzen mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat zu rechnen haben.

Wer also auch bei Schnee und Eis für rundum klare Sicht sorgt, erspart sich eine Menge Ärger und Kosten!

 

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