Winterreifenpflicht
Auf Schnee und Eis durch Europa
Die Regeln für die Winterausrüstung sind nicht überall gleich. In der Schweiz gibt es keine spezielle gesetzliche Vorschrift für Winterreifen. Wenn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung jedoch zu einer Verkehrsbehinderung führt, kann eine Geldbusse verhängt werden.
Die Schweiz kennt im Unterschied zu einigen anderen europäischen Ländern keine generelle Winterreifenpflicht. Ab einer Aussentemperatur von weniger als 7° Celsius werden Winterreifen jedoch dringend empfohlen. Die Gummimischung des Winterreifens ist der Mischung des Sommerreifens nicht nur auf Schnee überlegen, sondern bereits auf nasser Fahrbahn unterhalb der 7° Celsius-Grenze. Tests zeigen, dass der Bremsweg auf Schnee mit Sommerreifen im Vergleich zu Winterreifen etwa doppelt so lang ist!
Wer trotz winterlicher Verhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist und deshalb den Verkehr behindert, muss ausserdem mit einer Busse rechnen. Bei einem Unfall kommt überdies eine Mithaftung in Betracht.
Schneeketten
Schneeketten sind zu verwenden, wenn es durch Verkehrsschild angeordnet wird. Dies gilt grundsätzlich auch für Allradfahrzeuge. Nur wenn es besonders ausgeschildert ist, sind diese von der Schneekettenpflicht befreit.
Die Schneeketten müssen immer auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden.
Spikes
Die Verwendung von Spikes-Reifen ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t zwischen 1. November und 30. April zulässig. Einzelne Kantone können die Periode verlängern oder die Nutzung auf bestimmten Strecken zulassen. Spikesreifen müssen auf allen Rädern montiert sein.
Nicht zulässig ist die Benutzung auf Autobahnen oder Schnellstrassen. Eine Ausnahme gilt für den Abschnitt der A13 zwischen Thusis und Mesocco (San Bernhardino Tunnel) und den Abschnitt der A2 zwischen Göschenen und Airolo (St. Gotthard Tunnel). Für Fahrzeuge mit Spikesreifen gilt das Tempolimit von maximal 80 km/h.
Während der Nutzung der Spikesreifen muss die Höchstgeschwindigkeit durch einen Aufkleber am Heck angezeigt werden.
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gelten bei Bereifung und Dauer der Verwendung die Regeln des Heimatstaates.
Unterschiedliche Regeln in Ausland
Im europäischen Ausland gelten unterschiedliche Regeln. So sind zum Beispiel Winterreifen in Deutschland und Österreich obligatorisch, während in Frankreich eine ähnliche Regelung gilt wie hierzulande.
Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Regelungen finden Sie in dieser Tabelle.













