Airbag und Kindersitze
Rückwärtsgerichtete Kindersitze vor aktiven Airbags sind verboten
Versuche haben gezeigt, dass Kinder vom Airbag verletzt werden können, wenn gewisse Grundregeln nicht beachtet werden. TCS Experten empfehlen, Kinder wenn möglich auf der Rücksitzbank zu sichern.
(Bild: ÖAMTC)
Viele Eltern haben den Wunsch, ihr Kind auf dem Beifahrersitz des Fahrzeuges mitzunehmen. Dies ist seitens des Gesetzgebers zwar zulässig, aber die Montage von rückwärtsgerichteten Kindersitzen vor aktiven Frontairbags ist generell verboten.
Um rückwärtsgerichtete Kindersitze auf dem Vordersitz einbauen zu können, sind etwas mehr als ein Drittel der aktuell neu erhältlichen Fahrzeuge serienmäßig mit einer Abschaltmöglichkeit für den Airbag ausgestattet. Bei einem weiteren Drittel der Fahrzeuge kann eine Airbagabschaltung als Sonderausstattung bestellt werden.
Kann der Airbag nicht deaktiviert werden, so dürfen rückwärtsgerichtete Kindersitze keinesfalls auf dem Beifahrersitz montiert werden – bei Nichtbeachtung riskiert man schwerste oder gar tödliche Verletzungen des Kindes. Das zeigen die durchgeführten Versuche (Crashtest des ÖAMTC: Kindersitz auf dem Beifahrersitz).
Bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Airbag in der Regel nicht deaktiviert werden. Wichtig ist aber, auf ausreichenden Abstand zwischen Kind und Armaturenbrett zu achten, um zu verhindern, dass sich das Kind im Entfaltungsbereich des Airbags befindet. Der Beifahrersitz muss aufrecht eingestellt sein und in der hintersten Position eingerastet werden. Allerdings muss der Sicherheitsgurt immer noch vom Dachpfosten her nach vorne verlaufen, ansonsten entsteht eine im Crashfall gefährliche Gurtlose.
Die Verantwortung für den richtigen Betriebszustand des Airbags liegt in der Verantwortung des Fahrers. Eine Fehlbedienung kann für ihn nach einem Unfall juristische Konsequenzen haben. Deshalb ist es äußerst ungünstig, wenn der Airbag von jedem Mitfahrer an- und abgeschaltet werden kann. Ein Schalter, der sich nur mit dem Fahrzeugschlüssel bedienen lässt, oder eine automatische Kindersitzerkennung sind die besseren Lösungen.
Seiten- oder Kopfairbags stellen für ein in einem guten Kindersitz korrekt gesichertes Kind keine Gefahr dar. Die Luftkissen können sogar zusätzlichen Schutz bieten, weil sie sich zwischen Tür und Kindersitz entfalten und dort Energie aufnehmen können.
Fazit
Wer Kinder auf dem Vordersitz befördern will, muss Folgendes beachten:
- Rückwärtsgerichtete Kindersitze (z. B. Babyschalen) dürfen auf keinen Fall auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn der Beifahrerairbag aktiv ist.
- Bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen ist darauf zu achten, dass das Kind weit genug vom Armaturenbrett entfernt sitzt, denn dort tritt der Airbag mit hoher Energie aus. Deshalb muss der Fahrzeugsitz weit genug nach hinten gestellt werden und das Kind muss korrekt im Kindersitz sitzen.
- Die Hinweise in den Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz müssen unbedingt beachtet werden.












