Rechtsüberholen bleibt verboten

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Bundesrat ist gegen Rechtsüberholen auf Autobahnen

Das Rechtsüberholen auf Autobahnen soll verboten bleiben. Der Bundesrat hält nichts davon, das Verbot aufzuheben, wie er in seiner Antwort auf eine Motion schreibt. Er beantragt den Räten, den Vorstoss von Thomas Hurter (SVP/SH) abzulehnen.
Rechtsueberholen
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion betreffend das Rechtsüberholen auf Autobahnen.

Hurter verspricht sich von einer Aufhebung des Verbotes ein "stressfreieres" Fahren.

Leider käme es immer wieder vor, dass die linke Spur auf Autobahnen stark befahren ist, während sich auf der rechten Fahrspur nur wenige Fahrzeuge befinden. Obschon die Rechtslage für "das Fahren auf der Überholspur" klar ist, blieben viele Autolenker auf der linken Spur.  Durch eine Aufhebung des Rechtsüberholverbotes würden die vorhandene Strassenkapazitäten besser ausgenutzt und der Verkehrsfluss optimiert.

In Ländern wie den USA, welche das Rechtsüberholen erlaubten, fliesse der Verkehr besser, argumentiert er. Mehr Unfälle gebe es in diesen Ländern nicht.


Antwort des Bundesrates

Ausnahme vom Rechtsüberholverbot

Gemäss Artikel 8 Absatz 3  der Verkehrsregelnverordnung (VRV) darf auf Autobahnen "beim Fahren in parallelen Kolonnen" rechts an anderen Fahrzeugen vorbeigefahren werden.
Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist aber ausdrücklich untersagt.

Der Bundesrat streitet dies ab: Das Verbot des Rechtsüberholens diene der Vermeidung von Unfällen, schreibt er in seiner Antwort. Eine Aufhebung des Verbotes würde kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.

Der Spurwechsel vom linken Fahrstreifen auf den rechten gestalte sich sicherer, weil die Fahrzeuglenker darauf vertrauen dürfen, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten nähert. Überdies würde mit der Aufhebung dieses Verbotes gleichzeitig das Rechtsfahrgebot aufgeweicht, das in allen kontinentaleuropäischen Staaten gilt.

Das letzte Wort hat das Parlament, das über die Motion entscheiden wird.

Share/Save/Bookmark

Die Diskussion wurde geschlossen. Keine Kommentare mehr möglich.