Neue Regeln und härtere Strafen
Montag, 09. August 2010
Neue Verkehrsvorschriften in Italien
In Italien sind am 01. August einige neu Verkehrsvorschriften in Kraft getreten. Vor allem Alkohol und Drogen am Steuer will man den Kampf ansagen. Die Strafen werden aber auch für jene Autofahrer erhöht, die am Steuer telefonieren oder Fussgängerstreifen ignorieren.
Die Zeiten für Verkehrsrowdys in Italien werden härter. Raser und alkoholisierte Autofahrer werden ab sofort noch stärker zur Ordnung gerufen.
Für junge Fahrer werden ebenfalls strengere Massstäbe angesetzt. Sie dürfen sich nicht ans Steuer sitzen, auch wenn sie nur geringe Mengen Alkohol getrunken haben. Dies sieht eine Änderung der Strassenverkehrsordnung vor, die am 1. August 2010 in Kraft getreten ist, und die auch für ausländische Autofahrer gilt.
Die wichtigsten Bestimmungen im Detail:
Bussen und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Rasern drohen deutlich höhere Bussen und Fahrverbote. Wer mit mehr 40 km/h zu schnell dran ist, riskiert eine Geldbusse zwischen 500 und 2.000 Euro sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.
Bleifüsse, die das Tempolimit um 60 km/h überschreiten, zahlen bei einer Kontrolle zwischen 779 und 3.119 Euro. Zudem dürfen sie sich zwischen sechs und zwölf Monaten nicht mehr ans Steuer setzen.
Promillegrenze für Berufskraftfahrer und junge Fahrer
Für Berufschauffeure und Personen, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrausweises sind, gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei einer Blutalkoholkonzentration bis 0,49 Promille wird eine Strafe zwischen 155 und 624 Euro fällig. Auf ein Fahrverbot wird aber verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer liegt die Promillegrenze wie bisher auch bei 0,5.
Geschwindigkeitsbeschränkung für junge Fahrer
Ein Junglenker darf in den ersten drei Jahren auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Landstrassen maximal 90 km/h fahren. Zudem muss das Auto weniger als 55 KW-Leistung aufweisen.
Für alle anderen Pkw-Fahrer gilt: 90 km/h außerorts, maximal 110 km/h auf Schnellstrassen und maximal 130 km/h auf Autobahnen.
Neuerungen für Velofahrer
Velofahrer werden stärker zur Eigenverantwortung gezogen. Sie sind nun verpflichtet, eine reflektierende Warnweste zu tragen, wenn sie nachts ausserhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind oder Tunnels befahren.
Für Velofahrer unter 14 Jahren besteht Helmpflicht.
Quelle: ADAC













