Willkommen beim TCS Sektion Schwyz
Allradfahrzeuge im TCS-Test
Vorteile bei schlechten Strassenverhältnisse - Nachteile beim Verbrauch und Gewicht
Der Trend hin zu Allradfahrzeugen geht weiter. So war im Jahr 2009 mehr als jeder vierte verkaufte Neuwagen ein Allradfahrzeug. Bei schlechten Strassenverhältnissen hat der 4x4-Antrieb auch seine grossen Vorteile, doch schlagen der Mehrverbrauch von bis zu 1.1 l/100 km und das erhöhte Fahrzeuggewicht von durchschnittlich 90 kg negativ zu Buche. Der TCS nahm 26 Modelle genauer unter die Lupe und kam zu folgendem Schluss: Käufer sollten beim Kauf eines Allradfahrzeuges zwischen den eigenen Bedürfnisse und den zusätzlichen Kosten abwägen.
Ein Allradantrieb ist längst nicht mehr nur Geländewagen vorbehalten, sondern vom Kleinwagen bis zum Familienvan in praktisch jeder Fahrzeuggattung erhältlich. Besonders die immer beliebter gewordenen SUV und Crossover sind meist mit Allradantrieb ausgestattet.
Die Vorteile eines 4x4-Antriebes liegen auf der Hand: bessere Traktion und stabileres Kurvenverhalten. Diese Eigenschaften kommen besonders bei nassen oder schneebedeckten Strassen zum Tragen. Der Reifenverschleiss ist in der Regel sehr gleichmässig.
Umweltzonen in der Schweiz
Lokale Fahrverbote für «Dreckschleudern»
Auch in Schweizer Städten sollen Umweltzonen zugelassen werden, die nur noch von «sauberen» Autos befahren werden dürfen. Der Bund hat eine neue Verordnung in die Anhörung geschickt. Der Verkehrs-Club (VCS) reagiert erfreut, der Touring-Club (TCS) «sehr skeptisch».
Was in zahlreichen europäischen Städten bereits Realität ist, soll künftig auch in der Schweiz möglich sein: die Schaffung von Zonen, die nur von Autos mit einem vergleichsweise geringen Schadstoffausstoss befahren werden dürfen. Damit soll die Luftqualität verbessert werden, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilte.
Mit diesem Vorstoss kommt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) dem Wunsch einzelner Kantone entgegen. Namentlich die Kantone Genf und Tessin sind daran interessiert, solche Zonen einzurichten.
Semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
Neuer Standort für drei Radaranlagen
Die drei semistationären Geschwindigkeits-Messanlagen im Kanton Schwyz kommen an einen neuen Standort. Für die nächsten Monate sind sie in Wilen, Altendorf und Merlischachen aufgestellt.
Die Kantonspolizei Schwyz hat die semistationären Geschwindigkeits-Messanlagen von Euthal, Küssnacht und Schwyz an die Messorte in Wilen, Altendorf und Merlischachen versetzt.
Insgesamt 129 Verzeigungen
Die drei Anlagen standen seit Ende Mai 2010 innerorts im Einsatz und haben insgesamt 1'914'023 Fahrzeuge erfasst. 10’480 Verkehrsteilnehmer (0.55 Prozent) waren zu schnell unterwegs. Wie die Kantonspolizei Schwyz mitteilt, mussten 129 Fahrzeugenker verzeigt werden, weil sie die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 16 km/h überschritten haben.
Quelle: KAPO Schwyz
Getunte Autos
Polizei zieht zwei Autos aus dem Verkehr
Getunte Autos waren das Ziel einer Verkehrskontrolle in Ausserschwyz. Insgesamt 22 Autos wurden beim Verkehrsamt genauer unter die Lupe genommen.
Am Sonntag, 29. August 2010, kontrollierten Mitarbeiter der Kantonspolizeien Schwyz, Zürich und St. Gallen sowie zwei Experten des Verkehrsamt des Kantons Schwyz im äusseren Kantonsteil auf der Autobahn und den umliegenden Strassen gezielt getunte Fahrzeuge. Insgesamt wurden 48 Personenwagen durch die Einsatzkräfte angehalten.
20 Personen verzeigt
22 Fahrzeuge mussten für eine gründlichere Kontrolle zur Prüfstelle des Verkehrsamts nach Pfäffikon geführt werden. Zwei Personenwagen wurden wegen mangelnder Betriebssicherheit (ungenügende Bereifung) aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt werden 20 Fahrzeughalter beim zuständigen Bezirksamt verzeigt.
Quelle: KAPO Schwyz
Velofahrer auf dem Fussgängerstreifen
Haben Velofahrer auf dem Füssgängerstreifen Vortritt?
Es kommt immer wieder vor, dass Velofahrer die Strasse beim Fussgängerstreifen überqueren, ohne abzusteigen und das Velo zu schieben. Gelegentlich ist der Zebrastreifen die Fortsetzung eines Radweges, was man jedoch als Autofahrer nicht spontan erkennen kann. Haben Velofahrer in dieser Situation das gleiche Vortrittsrecht wie Fusssgänger? Muss der Autolenker sofort anhalten? Und wer haftet in solchen Fällen bei einem Unfall?
Assista-Anwalt Max Baumgartner
Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren. Fahrzeuglenker müssen die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit sie dieser Pflicht nachkommen können.
Seit dem 1. August 2002 gilt dieses Vortrittsrecht auch für die Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes. Gemeint sind Fortbewegungsmittel, die mit Rädern oder Rollen versehen sind, wie etwa Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder.














